AGB und Nutzungsbedingungen
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil sind Bestandteil aller Verträge und Dienstleistungen, die zwischen der
Jobomi UG (haftungsbeschränkt)
vertreten durch Herrn Edris Joya
Korweg 8, 51647 Gummersbach
E-Mail: [email protected]
Deutschland
(nachfolgend "Auftragnehmerin" genannt)
und ihren Kunden
(nachfolgend "Auftraggebende" genannt)
unter der Marke "Creator Schutz" geschlossen werden.
§ 1 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser AGB gelten die folgenden Begriffsbestimmungen. Diese Definitionen dienen der Klarstellung und der einheitlichen Auslegung der verwendeten Begriffe innerhalb eines Vertrages.
- „Social-Media-Plattformen“ sind Online-Dienste, auf denen Nutzende kostenlos einen Account erstellen können und die in der Regel kostenlosen Zugang zu den dort veröffentlichten Inhalten bieten. Diese Plattformen ermöglichen es, aktiv Inhalte zu erstellen, zu teilen und mit einer breiten Öffentlichkeit zu interagieren. Beispiele hierfür sind Plattformen wie, aber nicht abschließend, Twitch, Twitter, Instagram, TikTok und YouTube.
- „Paid-Content-Plattformen“ sind Online-Dienste, bei denen der Zugang zu Inhalten durch Nutzende ausschließlich oder überwiegend durch Bezahlung erfolgt. Dies kann über Abonnements, Pay-per-View-Modelle oder andere Formen finanzieller Gegenleistung geschehen. Solche Plattformen dienen typischerweise dazu, exklusive Inhalte für zahlende Mitglieder bereitzustellen. Beispiele hierfür sind Plattformen wie, aber nicht abschließend, Patreon, OnlyFans und Fansly.
- „E-Commerce-Plattformen“ sind Online-Dienste, die den Kauf und Verkauf von digitalen oder physischen Produkten sowie Dienstleistungen ermöglichen und als Vermittlungs- oder Handelsplattformen fungieren. Diese Plattformen bündeln Angebote von verschiedenen Anbietern und stellen Funktionen für die Transaktionsabwicklung bereit. Beispiele hierfür sind Plattformen wie, aber nicht abschließend, Amazon, Etsy, eBay und ähnliche Marktplätze.
- „E-Commerce-Homepages“ sind eigenständige Webseiten oder Systeme, die zum Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen dienen. Hierzu zählen sowohl SaaS-Lösungen für Onlineshops wie Shopify, commercetools oder JTL als auch individuell gestaltete Webseiten, auf denen der Verkauf durch direkte Bezahlfunktionen oder mittels Kontaktaufnahme (z. B. per E-Mail) erfolgt. Solche Seiten können sowohl physische als auch digitale Waren oder Dienstleistungen anbieten.
- „Informationsseiten“ sind Webseiten, die primär dem Bereitstellen von Informationen dienen, ohne den direkten Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen zu ermöglichen. Dazu gehören beispielsweise Seiten mit einer Sedcard, Referenzpräsentationen, Produktbeispielen, Blogs (ohne Affiliate-Links) oder Fotoalben. Die Nutzung solcher Seiten dient typischerweise der Selbstpräsentation oder dem Teilen von Inhalten ohne kommerziellen Transaktionsfokus. Sobald eine Webseite Verkaufsfunktionen integriert, fällt sie nicht mehr unter diese Definition.
- Ein „Alias“ bezeichnet den Benutzernamen oder das Handle, das eine Person auf einer Plattform, insbesondere auf einer Social-Media-Plattform, verwendet. Dieser Alias dient der Identifikation des Nutzers und kann eine alternative Bezeichnung sein, die anstelle des echten Namens verwendet wird. Typischerweise ist der Alias auf der Plattform eindeutig und ermöglicht es, Inhalte oder Profile einem spezifischen Nutzer zuzuordnen. Beispiele für solche Aliase sind Handles wie @benutzername auf Plattformen wie TikTok, Instagram, X oder ähnlichen Diensten.
§ 2 Vertragsgegenstand
- Gegenstand der Dienstleistungen ist im Kern die Annahme von Postsendungen mittels Post- und Zustellvollmacht, die anschließende Digitalisierung, soweit möglich, und die Weiterleitung dieser Sendungen durch die Auftragnehmerin an die Auftraggebende. Die von der Auftragnehmerin geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis, das integraler Bestandteil dieses Vertrags ist. Die jeweils erbrachten Leistungen werden in den Rechnungen dokumentiert.
- Die Auftraggebenden sind berechtigt, für die Dauer der Vertragslaufzeit die ihnen von der Auftragnehmerin zugewiesene Anschrift ausschließlich zu dem vertraglich vereinbarten Verwendungszweck zu nutzen.
- Gegen Zahlung eines zusätzlichen Entgelts können Auftraggebende Zusatzleistungen in Anspruch nehmen. Art und Preis dieser Zusatzleistungen sind in dem bei Vertragsschluss gültigen und einsehbaren Preis- und Leistungsverzeichnis festgelegt.
- Die Nutzung des Services ist ausschließlich durch die Auftraggebenden und für die bei Vertragsschluss angegebenen Aliase (gemäß § 1 Abs. 6) im tariflich vereinbarten Umfang zulässig. Eine Nutzung durch unbefugte Dritte ist untersagt.
- Nutzen die Auftraggebenden die ihnen zugewiesene Adresse entgegen den vertraglichen Vereinbarungen durch Überlassung an Dritte, Nutzung für nicht angegebene Aliase oder durch die Nutzung gebuchter Aliase über den vereinbarten Umfang hinaus (z. B. auf mehr als der gebuchten Anzahl an Plattformen), oder nehmen sie nicht gebuchte Leistungen in Anspruch, ist die Auftragnehmerin berechtigt, ein zusätzliches Entgelt zu verlangen. Dieses bemisst sich nach den Kosten der tatsächlich erbrachten Leistungen oder, falls keine genaue Berechnung möglich ist, nach den üblichen Kosten vergleichbarer Leistungen, es sei denn, die Auftraggebenden weisen nach, dass sie hinsichtlich der unberechtigten Nutzung kein Verschulden trifft. Dies gilt auch bei unberechtigter Nutzung vor Vertragsbeginn. In der Geltendmachung dieses Anspruchs ist keine Genehmigung der unberechtigten Nutzung zu sehen, die Geltendmachung von Unterlassungs- und weitergehenden Schadensersatzansprüchen bleibt hiervon unberührt.
- Sendungen, deren Beförderung oder Lagerung den Vorschriften nationaler oder internationaler Gefahrgutregelungen unterliegt oder mit besonderen Auflagen verbunden sind, werden nicht angenommen.
- Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Sendungen abzulehnen, wenn objektive Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Inhalte rechtswidrig sind, gegen die guten Sitten verstoßen oder mit den vertraglich vereinbarten Geschäftsgrundlagen unvereinbar sind.
§ 3 Vertragsschluss und -beginn
- Der Vertrag kommt über Fernkommunikationsmittel zustande. Die von der Auftragnehmerin bereitgestellten Informationen zu Tarifen und Preisen, die per E-Mail oder in anderen geeigneten Dokumenten (z. B. PDF) übermittelt werden, stellen eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch die Auftraggebenden dar. Die Annahme erfolgt durch Übersendung einer Auftragsbestätigung per E-Mail, die alle wesentlichen Vertragsbestandteile zusammenfasst.
- Der Vertragsschluss umfasst folgende Schritte:
- Die Auftraggebenden erhalten von der Auftragnehmerin einen Antragsbogen (z. B. als PDF), in dem sie ihren Namen, ihre Anschrift, den gewünschten Tarif, eventuelle Zusatztarife sowie den Alias (gem. § 1 Abs. 6) angeben. Im Fall eines Light-Tarifs ist zusätzlich die Plattform anzugeben, für die der Tarif gebucht werden soll. Der vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Antragsbogen wird per E-Mail oder über eine digitale Signaturplattform an die Auftragnehmerin übermittelt.
- Die Post- und Zustellvollmacht wird von der Auftragnehmerin gespeichert und ausschließlich im Rahmen der Vertragserfüllung während der Vertragsdauer verwendet. Die Auftraggebenden können eine Kopie der Vollmacht anfordern und diese jederzeit widerrufen, soweit dies mit der Vertragserfüllung vereinbar ist.
- Die Auftragnehmerin prüft den eingegangenen Antrag insbesondere auf Einhaltung rechtlicher Vorschriften und Vertragskompatibilität. Eine Ablehnung erfolgt, wenn objektive Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass
- die beabsichtigte Nutzung gegen geltendes Recht verstößt oder
- Inhalte diskriminierenden, rassistischen oder anderweitig gesetzlich unzulässigen Bezug haben.
- Die Auftraggebenden können Eingabefehler vor Vertragsschluss korrigieren, indem sie eine Korrekturmeldung per E-Mail an die Auftragnehmerin senden, solange die Auftragsbestätigung noch nicht erfolgt ist.
- Nach erfolgreicher Prüfung und Identifizierung der Auftraggebenden sowie dem Erhalt der vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Antragsunterlagen übersendet die Auftragnehmerin eine Auftragsbestätigung per E-Mail. Mit Zugang dieser Bestätigung kommt der Vertrag zustande.
- Die Auftragnehmerin erbringt ihren Service ausschließlich unter den oben genannten Voraussetzungen und behält sich vor, Anträge abzulehnen, die nicht den beschriebenen Anforderungen entsprechen. Eine Ablehnung ist nicht als Genehmigung der beantragten Nutzung zu verstehen.
§ 4 Weiterleitung und Vernichtung
- Handelt es sich bei einer Postsendung für die Auftraggebenden um ein Schreiben eines Gerichtes oder einer anderen Behörde, leitet die Auftragnehmerin diese Sendung ohne, weitere Beauftragung durch die Auftraggebenden, an diese, zu den vereinbarten Konditionen und unverzüglich, weiter.
- Handelt es sich bei der Postsendung um eine Warensendung (z. B. ein Paket oder Päckchen) wird diese zu den vereinbarten Konditionen an die Auftraggebenden weitergeleitet.
- In allen übrigen Fällen wird die Postsendung nach Eingang digitalisiert, und die Auftraggebenden erhalten die digitale Kopie unverzüglich per E-Mail oder über das vereinbarte digitale Kommunikationsmittel. Die physische Weiterleitung erfolgt nur auf ausdrückliches Verlangen der Auftraggebenden und zu den vereinbarten Konditionen.
- Wird eine Postsendung nicht weitergeleitet und keine ausdrückliche Weisung der Auftraggebenden zur Weiterleitung oder Lagerung erteilt, informiert die Auftragnehmerin die Auftraggebenden spätestens 14 Tage vor einer geplanten Vernichtung der Sendung per E-Mail. Die Benachrichtigung enthält Angaben zur Sendung, die geplante Vernichtung sowie Hinweise zur Möglichkeit, eine Weiterleitung oder alternative Weisung zu veranlassen. Erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Benachrichtigung keine Weisung der Auftraggebenden, ist die Auftragnehmerin berechtigt, die physische Sendung datenschutzkonform zu vernichten.
- Sollte im Einzelfall eine Weiterleitung von Postsendungen scheitern, informiert die Auftragnehmerin die Auftraggebenden unverzüglich per E-Mail über den Sachverhalt und bittet um Weisung.
- Handelt es sich um verderbliche Ware, informiert die Auftragnehmerin die Auftraggebenden über den drohenden Verderb und bietet, sofern möglich, eine Rücksendung oder alternative Lagerung an. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, verderbliche Ware nach Eintritt des Verderbs auf Kosten der Auftraggebenden zu entsorgen.
- Nicht verderbliche Postsendungen werden auf Kosten der Auftraggebenden längstens drei Monate ab der Benachrichtigung gelagert. Nach Ablauf dieser Frist ist die Auftragnehmerin berechtigt, die Sendung datenschutzkonform, auf Kosten der Auftraggebenden zu vernichten, sofern keine anderweitige Weisung erteilt wurde.
- Die Auftragnehmerin haftet nicht für Schäden durch die Vernichtung oder Lagerung von Postsendungen, wenn diese im Einklang mit den oben genannten Regelungen erfolgt. Eine Haftung bleibt unberührt, wenn die Auftragnehmerin vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt.
§ 5 Zahlungsbedingungen
- Das Entgelt für den gewählten Tarif und etwaige Zusatzleistungen wird mit Rechnungsstellung für die Vertragslaufzeit und das Abrechnungsintervall fällig.
- Die Abrechnung erfolgt taggenau zu Beginn der Vertragslaufzeit.
- Die Auftraggebenden können zwischen folgenden Zahlarten wählen: PayPal, Lastschriftverfahren, Kreditkarte oder anderen von der Auftragnehmerin angebotenen Zahlungsmethoden. Die Abwicklung der Zahlungen erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe, Inc., dessen Verarbeitung personenbezogener Daten in der Datenschutzerklärung der Auftragnehmerin näher erläutert wird.
- Bei Zahlung im elektronischen Lastschriftverfahren ermächtigen die Auftraggebenden die Auftragnehmerin widerruflich, den fälligen Betrag von einem von ihnen benannten Girokonto einzuziehen. Hierzu ist ein entsprechendes SEPA-Lastschriftmandat erforderlich, das die Auftraggebenden der Auftragnehmerin erteilen.
- Sollte das Konto der Auftraggebenden die erforderliche Deckung nicht aufweisen, ist das kontoführende Kreditinstitut nicht verpflichtet, die Lastschrift einzulösen. Werden Lastschriften mangels Deckung oder durch unberechtigte Rücklastschriften nicht ausgeführt, sind die Auftraggebenden verpflichtet, der Auftragnehmerin die tatsächlich entstandenen Kosten zu erstatten. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
- Endet das Vertragsverhältnis innerhalb eines bereits abgerechneten Zeitraums aufgrund einer nachträglichen Kündigung, wird die Auftragnehmerin bereits erhaltene Zahlungen für den verbleibenden Zeitraum innerhalb von 14 Tagen anteilig erstatten. Die Auftragnehmerin kann außerhalb der vereinbarten Intervalle Zwischenabrechnungen stellen, wenn dies erforderlich ist.
- Die Auftraggebenden erklären sich damit einverstanden, Rechnungen und Gutschriften digital per E-Mail im PDF-Format zu erhalten. Auf Anfrage können die Auftraggebenden eine Rechnung in Papierform anfordern. Für die Erstellung und den Versand einer Rechnung in Papierform erhebt die Auftragnehmerin eine Gebühr in Höhe von 1,50 €, die die anfallenden Zusatzkosten deckt.
- Die Auftragnehmerin ist berechtigt eine Erhöhung des geschuldeten Entgelts nach billigem Ermessen (gem. § 315 BGB) in dem Fall vorzunehmen, in dem sie selbst Preiserhöhungen durch Dritte (e. g. Postdienstleister) oder durch sonstige im gewöhnlichen Betrieb entstandene Kostenfaktoren ausgesetzt ist, sofern sich dadurch ihre Gesamtkosten erhöhen. Zu den Kostenfaktoren gehören insbesondere Personal-, Miet- und Materialkosten.
- Änderungen des Entgelts erfolgen frühestens zu Beginn einer neuen Vertragslaufzeit.
- Änderungen des Entgelts erfolgen frühestens zu Beginn einer neuen Vertragslaufzeit.
- Erhöht die Auftragnehmerin die Preise für vertragliche Leistungen gemäß Abs. 8 einseitig, können die Auftraggebenden dieser Änderung widersprechen und/oder ordentlich den Vertrag ordentlich kündigen, es sei denn die Preisanpassung ist unmittelbar durch innerstaatlich geltendes Recht vorgeschrieben. Die Auftragnehmerin wird den Auftraggebenden mindestens einen Monat bevor eine Erhöhung der Preise vorgenommen werden soll, klar und verständlich auf einem dauerhaften Datenträger über Folgendes unterrichten:
- den Inhalt und den Zeitpunkt der Preiserhöhung,
- ein bestehendes Widerspruchs- und Kündigungsrecht der Auftraggebenden,
- die Folgen, falls die Auftraggebenden nicht reagieren.
- Haben die Auftraggebenden nicht widersprochen und/oder ordentlich gekündigt und geht der Auftragnehmerin keine Reaktion auf die Ankündigung der Entgelterhöhung vor Beginn der neuen Vertragslaufzeit zu, gilt die Vertragsfortsetzung als Einverständnis mit der Erhöhung. Widersprechen die Auftraggebenden der Entgelterhöhung vor Beginn der neuen Vertragslaufzeit, ist die Auftragnehmerin berechtigt, den Vertrag zum Ende der laufenden Vertragslaufzeit fristlos zu kündigen.
- Bei signifikanten Kostensenkungen ist die Auftragnehmerin verpflichtet, eine entsprechende Reduzierung der Preise vorzunehmen.
- Bei einer Erhöhung der gesetzlich vorgegebenen Mehrwertsteuer ist die Auftragnehmerin berechtigt und im Fall einer Senkung verpflichtet, die Preise entsprechend anzupassen. In diesem Fall besteht kein Kündigungsrecht.
§ 6 Laufzeit und Kündigung
- Das Vertragverhältnis hat dauernde Leistungen zum Gegenstand und wird jeweils für einen bestimmten, aus der Rechnung ersichtlichen Zeitraum geschlossen. Eine ordentliche Kündigung ist erst zum Ende der Vertragslaufzeit zulässig. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
- Kündigt keine der Vertragsparteien das Vertragsverhältnis spätestens einen Monat vor Ende der Vertragslaufzeit (maßgeblich ist der Zugang bei der jeweils anderen Vertragspartei) zum Ende der Vertragslaufzeit, verlängert sich das Vertragsverhältnis jeweils automatisch um eine weitere Vertragslaufzeit.
- Die Auftragnehmerin ist zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, insbesondere wenn
- die Auftraggebenden eine fällige Zahlung trotz Mahnung nicht innerhalb von 14 Tagen leisten,
- die Auftraggebenden schuldhaft gegen wesentliche Vertragsbedingungen verstoßen und diesen Verstoß auch nach Abmahnung nicht innerhalb einer angemessenen Frist abstellen oder trotz Abmahnung wiederholt verstoßen,
- die Auftraggebenden die Dienstleistungen der Auftragnehmerin für Aktivitäten nutzen, die rechtswidrig sind oder das Ansehen der Auftragnehmerin erheblich beeinträchtigen (siehe § 3 Abs. 2 Bst. c).
- Ein Sonderkündigungsrecht der Auftragnehmerin besteht, wenn die Auftraggebenden ihren Wohnsitz und/oder gewöhnlichen Aufenthalt während der Vertragslaufzeit dauerhaft ins Ausland verlegen, sofern die Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen dadurch wesentlich erschwert wird. Das Sonderkündigungsrecht ist binnen vier Wochen nach Kenntnis des Wegzugs auszuüben und bedarf keiner Frist.
- Kündigungen durch die Auftraggebenden können in Textform (z. B. per E-Mail an [email protected]) oder schriftlich an die Adresse der Auftragnehmerin erfolgen. Kündigungen durch die Auftragnehmerin erfolgen ebenfalls in Text- oder Schriftform.
§ 7 Vertragsende und -strafe
- Der Vertrag endet mit Ablauf des letzten Tages der Vertragslaufzeit.
- Nach dem Ende der Vertragslaufzeit dürfen die Auftraggebenden die ihnen überlassene Adresse nicht mehr im Rechts- oder Geschäftsverkehr verwenden. Die Auftraggebenden verpflichten sich, die Adresse aus allen entsprechenden Anwendungen, Plattformen und Veröffentlichungen zu entfernen.
- Sollten die Auftraggebenden die ihnen überlassene Adresse nach Vertragsende weiterverwenden, ist die Auftragnehmerin berechtigt, für jede Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe geltend zu machen. Jede Angabe der Adresse auf einer Plattform (gemäß § 1 Abs. 1‐5) gilt als eigenständige Zuwiderhandlung. Fortdauernde Verstöße über längere Zeiträume gelten als eine fortgesetzte Handlung und werden nicht gesondert gezählt.
- Die Vertragsstrafe beträgt für jede Zuwiderhandlung maximal 25 % des proportional auf einen Monat umgerechneten Entgelts des ursprünglich gebuchten Tarifs. Dabei wird das jährliche oder halbjährliche Entgelt durch die Anzahl der entsprechenden Monate geteilt (e.g. bei jährlicher Abrechnung durch 12). Die Vertragsstrafe beträgt mindestens 20 € und höchstens 200 € je Zuwiderhandlung. Die Höhe der Vertragsstrafe muss angemessen sein und darf den entstandenen Schaden nicht offensichtlich übersteigen.
- Die Vertragsstrafe entfällt, wenn die Auftraggebenden nachweisen, dass sie trotz Anwendung zumutbarer Sorgfalt nicht in der Lage waren, die Weiterverwendung der Adresse rechtzeitig zu beenden. Zumutbare Sorgfalt umfasst insbesondere die Mitteilung einer neuen Anschrift gegenüber Dritten innerhalb einer angemessenen Frist.
- Die Geltendmachung der Vertragsstrafe schließt die Durchsetzung weiterer Ansprüche der Auftragnehmerin, einschließlich Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen, nicht aus. Eine angerechnete Vertragsstrafe wird jedoch auf solche Ansprüche vollständig angerechnet.
§ 8 Haftung
- Die Auftraggebenden sind selbst dafür verantwortlich, zu prüfen, ob eine von ihnen erteilte Post- und Zustellungsvollmacht und die Nutzung der Dienstleistungen der Auftragnehmerin im Einklang mit den für sie geltenden rechtlichen Vorgaben stehen. Die Auftragnehmerin weist darauf hin, dass sie keine rechtliche Beratung anbietet.
- Die Auftraggebenden tragen die Verantwortung für die Inhalte, die sie veröffentlichen, sowie für die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben hinsichtlich eines Impressums. Die Auftragnehmerin unterstützt die Auftraggebenden auf Anfrage durch allgemeine Hinweise im Rahmen der vertraglichen Leistungserbringung, übernimmt jedoch keine Haftung für die Rechtmäßigkeit der Nutzung des Dienstes in konkreten Einzelfällen.
- Die Auftragnehmerin haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit ihrer Organe, gesetzlicher Vertretenden, angestellter Personen oder sonstiger Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) handelt. Vertragswesentlich ist bei der Weiterleitung von Originalpostsendungen stets nur die rechtzeitige und ordnungsgemäße Absendung bzw. Weiterleitung durch die Auftragnehmerin; die anschließende Übermittlung der Originalpostsendung durch Postdienstleister gehört nicht mehr zum Pflichtenkreis der Auftragnehmerin. Im Übrigen gehört zu den vertragswesentlichen Pflichten insb. die Erreichbarkeit unter der ladungsfähigen c/o-Adresse und die Benachrichtigung über Posteingänge sowie die Digitalisierung von Posteingängen entsprechend dem Leistungsverzeichnis. Bei einfach fahrlässiger Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten beschränkt sich die Haftung der Auftragnehmerin auf die nach dem Vertragsverhältnis typischen und vorhersehbaren Schäden.
- Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, angestellten Personen und sonstigen Erfüllungsgehilfen der Auftragnehmerin.
- Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht in Fällen von vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Auftragnehmerin, ihrer Organe oder leitenden Angestellten.
- Auch gelten keine Beschränkungen für die Haftung der Auftragnehmerin wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Bei Verlust, Beschädigung oder Zerstörung angelieferter Paketsendungen haftet die Auftragnehmerin nach den vorstehenden Bestimmungen. Soweit die Auftragnehmerin Ansprüche auf Versicherungsleistungen hat, wird sie diese auf Wunsch an die Auftraggebenden abtreten und bei deren Durchsetzung unterstützen.
§ 9 Vertraulichkeit und Datenschutz
- Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, sämtliche im Rahmen der Vertragsdurchführung, insbesondere bei der Postbearbeitung, erlangten vertraulichen Informationen der Auftraggebenden streng vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt für die Dauer des Vertragsverhältnisses und für einen Zeitraum von fünf Jahren nach dessen Beendigung. Vertrauliche Informationen dürfen weder offengelegt noch für andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke genutzt werden, es sei denn, die Auftraggebenden haben ausdrücklich eingewilligt oder die Offenlegung ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, vertrauliche Informationen mit derselben Sorgfalt zu behandeln, wie sie es bei eigenen vertraulichen Informationen tut.
- Informationen gelten nicht als vertraulich, wenn sie bereits öffentlich bekannt sind, ohne dass dies auf ein Fehlverhalten der Auftragnehmerin zurückzuführen ist.
- Soweit eine Partei durch gerichtliche oder behördliche Auflagen verpflichtet wird, Informationen offenzulegen und dieser Verpflichtung nachkommt, so stellt dies keinen Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht dar. Die betroffene Partei hat die andere Partei unverzüglich hierüber zu informieren.
- Im Zusammenhang mit Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung eines Vertrags auf Grundlage dieser AGB werden von der Auftragnehmerin Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet. Dies geschieht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
- Die Auftragnehmerin gibt keine personenbezogenen Daten der Auftraggebenden an Dritte weiter, es sei denn, dass sie hierzu gesetzlich verpflichtet wäre oder die Auftraggebenden vorher ausdrücklich eingewilligt haben. Wird ein Dritter für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Abwicklung von Verarbeitungsprozessen eingesetzt, so werden die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und der DSGVO eingehalten.
- Die von den Auftraggebenden im Wege der Bestellung mitgeteilten Daten werden ausschließlich zur Kontaktaufnahme innerhalb des Rahmens der Vertragsabwicklung und nur zu dem Zweck verarbeitet, zu dem die Auftraggebenden die Daten zur Verfügung gestellt haben. Die Zahlungsdaten werden an das mit der Zahlung beauftragte Kreditinstitut bzw. den Zahlungsdienstleister weitergegeben. Soweit die Auftragnehmerin Aufbewahrungsfristen handels- oder steuerrechtlicher Natur treffen, kann die Speicherung einiger Daten bis zu zehn Jahre dauern.
§ 10 Pflichten der Auftraggebenden
- Die Auftraggebenden verpflichten sich, die Dienstleistungen der Auftragnehmerin ausschließlich im Einklang mit geltendem Recht zu nutzen. Insbesondere ist es untersagt, die Dienstleistungen für rechtswidrige Aktivitäten oder solche zu verwenden, die geeignet sind, das Ansehen der Auftragnehmerin erheblich zu schädigen.
- Die Auftraggebenden sind dafür verantwortlich, dass die technischen Einrichtungen, über die sie Benachrichtigungen (z. B. E-Mail) empfangen, funktionsfähig und erreichbar sind. Dies umfasst die regelmäßige Überprüfung der E-Mail-Postfächer, einschließlich des Spam-Ordners. Ferner obliegt es den Auftraggebenden sicherzustellen, dass Postsendungen an die von ihnen angegebene Anschrift (Postweiterleitungsadresse) zugestellt werden können. Außerdem treffen die Auftraggebenden die in § 8 Abs. 1 genannten Pflichten.
- Die Auftraggebenden verpflichten sich, der Auftragnehmerin eine gültige und im Original unterzeichnete oder rechtskonform digital signierte Post- und Zustellungsvollmacht zu erteilen. Diese ist Voraussetzung für die Entgegennahme von Postsendungen an der von der Auftragnehmerin bereitgestellten Adresse.
- Die Auftraggebenden sind verpflichtet, die Auftragnehmerin unverzüglich über Änderungen ihrer Anschrift, E-Mail-Adresse, Zahlungsinformationen sowie anderer wesentlicher Informationen zu informieren, die für die Vertragserfüllung erforderlich sind.
- Sollte eine Zustellung von Postsendungen oder Mitteilungen an die Auftraggebenden aufgrund unzutreffender oder nicht aktualisierter Kontaktinformationen scheitern, tragen die Auftraggebenden die hierfür entstehenden Mehrkosten, einschließlich der Kosten für einen erneuten Zustellversuch. Die Auftragnehmerin wird die Auftraggebenden in diesem Fall in Textform über die fehlgeschlagene Zustellung informieren, sofern dies möglich ist. Teilen die Auftraggebenden trotz Aufforderung innerhalb einer Frist von mindestens 14 Tagen keine aktualisierte, zustellfähige Anschrift mit oder kann die Auftragnehmerin sie aufgrund falscher Kontaktinformationen nicht erreichen, ist die Auftragnehmerin berechtigt, die Anschrift der Auftraggebenden auf deren Kosten zu ermitteln.
§ 11 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Die Auftragnehmerin behält sich vor, die AGB aus wichtigem Grund im Sinne von § 314 Bürgerliches Gesetzbuch einseitig zu ändern, sofern die Änderung für die Auftraggebenden zumutbar ist, insbesondere das Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung nicht zu Ungunsten des Kunden verschoben wird.
- Änderungen der AGB werden den Auftraggebenden mindestens einen Monat, höchstens zwei Monate, bevor sie wirksam werden sollen, klar und verständlich auf einem dauerhaften Datenträger mitgeteilt. Die Mitteilung enthält:
- den Inhalt und den Zeitpunkt der beabsichtigten Vertragsänderung und
- den Hinweis, dass die Änderungen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Nutzers wirksam werden.
- Die von der Auftragnehmerin angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn die Auftraggebenden diesen zustimmen. Stimmen die Auftraggebenden den Änderungen nicht zu, bleibt der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen bestehen. Der Anbieter behält sich in diesem Fall vor, den Vertrag unter Einhaltung der gesetzlichen Regelungen ordentlich oder außerordentlich zu kündigen, sofern die Fortführung des Vertrags zu den bisherigen Bedingungen für den Anbieter unzumutbar ist.
- Änderungen der AGB, die ausschließlich zum Vorteil der Auftraggebenden sind, rein administrativer Art und ohne negative Auswirkungen auf die Auftraggebenden bleiben hiervon unberührt.
§ 12 Schlussbestimmungen
- Für alle Vertragsdienstleistungen der Auftragnehmerin gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), auch wenn die Nutzung oder der Zugriff außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erfolgt.
- Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen der Auftraggebenden oder Dritter finden keine Anwendung, es sei denn, ihre Geltung wurde von der Auftragnehmerin ausdrücklich schriftlich bestätigt. Dies gilt auch dann, wenn die Auftragnehmerin auf ein Schreiben Bezug nimmt, das abweichende Geschäftsbedingungen enthält oder auf solche verweist.
- Abweichungen von diesen AGB bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die Auftragnehmerin, um wirksam zu sein.
- Soweit die Nutzung oder der Zugriff auf die Dienstleistungen der Auftragnehmerin außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erfolgt, bleibt die Anwendung deutschen Rechts unberührt, sofern keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften eines anderen Landes entgegenstehen.
- Sollten Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
- Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.